Steuerberatungsgesetz
- Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
- Fünfter Abschnitt: Berufsgerichtsbarkeit
- Dritter Unterabschnitt: Verfahrensvorschriften
- 2. Das Verfahren im ersten Rechtszug
§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.