Steuerberatungsgesetz
- Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Zweiter Abschnitt: Lohnsteuerhilfevereine
- Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 16 Gebühren für die Anerkennung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.