Bundesberggesetz
- Dritter Teil: Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
- Dritter Abschnitt: Verbote und Beschränkungen
§ 49 Beschränkung der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und innerhalb der Küstengewässer
Im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer ist die Aufsuchung insoweit unzulässig, als sie - 1.
- den Betrieb oder die Wirkung von Schiffahrtsanlagen oder -zeichen,
- 2.
- das Legen, die Unterhaltung oder den Betrieb von Unterwasserkabeln oder Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen mehr als nach den Umständen unvermeidbar,
- 3.
- die Benutzung der Schiffahrtswege, die Schiffahrt oder den Fischfang unangemessen
- 4.
- die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts unangemessen
beeinträchtigt.
- Bundesberggesetz
- Eingangsformel
- Erster Teil: Einleitende Bestimmungen
- Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
- Erstes Kapitel: Bergfreie Bodenschätze
- Erster Abschnitt: Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
- Zweiter Abschnitt: Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
- Dritter Abschnitt: Feldes- und Förderabgabe
- Vierter Abschnitt: Fundanzeige
- Zweites Kapitel: Grundeigene Bodenschätze
- Drittes Kapitel: Zulegung
- Dritter Teil: Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
- Erster Abschnitt: Aufsuchung
- Zweiter Abschnitt: Gewinnung
- Dritter Abschnitt: Verbote und Beschränkungen
- Zweites Kapitel: Anzeige, Betriebsplan
- Drittes Kapitel: Verantwortliche Personen
- Viertes Kapitel: Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
- Vierter Teil: Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
- Fünfter Teil: Bergaufsicht
- Sechster Teil: Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
- Siebenter Teil: Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
- Erstes Kapitel: Grundabtretung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung
- Vierter Abschnitt: Vorzeitige Besitzeinweisung
- Fünfter Abschnitt: Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren
- Zweites Kapitel: Baubeschränkungen
- Drittes Kapitel: Bergschaden
- Erster Abschnitt: Anpassung
- Zweiter Abschnitt: Haftung für Bergschäden
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Zweiter Unterabschnitt: Bergschadensausfallkasse
- Dritter Abschnitt: Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen
- Vierter Abschnitt: Beobachtung der Oberfläche
- Achter Teil: Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
- Neunter Teil: Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
- Zehnter Teil: Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Erstes Kapitel: Bundesprüfanstalt für den Bergbau
- Zweites Kapitel: Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Elfter Teil: Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
- Zwölfter Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Erstes Kapitel: Alte Rechte und Verträge
- Zweites Kapitel: Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften
- Drittes Kapitel: Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften