Bundesberggesetz
- Zwölfter Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Erstes Kapitel: Alte Rechte und Verträge
§ 159 Alte Rechte und Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken
Aufrechterhaltene alte Rechte und Verträge, die allein oder neben anderen Befugnissen ein ausschließliches Recht zur Aufsuchung von Bodenschätzen zum Gegenstand haben, schließen die Erteilung einer Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung sowie einer oder mehrerer Erlaubnisse zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 7 für dasselbe Feld nicht aus.
- Bundesberggesetz
- Eingangsformel
- Erster Teil: Einleitende Bestimmungen
- Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
- Erstes Kapitel: Bergfreie Bodenschätze
- Erster Abschnitt: Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
- Zweiter Abschnitt: Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
- Dritter Abschnitt: Feldes- und Förderabgabe
- Vierter Abschnitt: Fundanzeige
- Zweites Kapitel: Grundeigene Bodenschätze
- Drittes Kapitel: Zulegung
- Dritter Teil: Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
- Erster Abschnitt: Aufsuchung
- Zweiter Abschnitt: Gewinnung
- Dritter Abschnitt: Verbote und Beschränkungen
- Zweites Kapitel: Anzeige, Betriebsplan
- Drittes Kapitel: Verantwortliche Personen
- Viertes Kapitel: Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
- Vierter Teil: Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
- Fünfter Teil: Bergaufsicht
- Sechster Teil: Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
- Siebenter Teil: Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
- Erstes Kapitel: Grundabtretung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung
- Vierter Abschnitt: Vorzeitige Besitzeinweisung
- Fünfter Abschnitt: Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren
- Zweites Kapitel: Baubeschränkungen
- Drittes Kapitel: Bergschaden
- Erster Abschnitt: Anpassung
- Zweiter Abschnitt: Haftung für Bergschäden
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Zweiter Unterabschnitt: Bergschadensausfallkasse
- Dritter Abschnitt: Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen
- Vierter Abschnitt: Beobachtung der Oberfläche
- Achter Teil: Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
- Neunter Teil: Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
- Zehnter Teil: Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Erstes Kapitel: Bundesprüfanstalt für den Bergbau
- Zweites Kapitel: Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Elfter Teil: Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
- Zwölfter Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Erstes Kapitel: Alte Rechte und Verträge
- Zweites Kapitel: Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften
- Drittes Kapitel: Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften