Bundesberggesetz
- Siebenter Teil: Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
- Drittes Kapitel: Bergschaden
- Erster Abschnitt: Anpassung
§ 112 Verlust des Ersatzanspruchs
Werden bauliche Anlagen unter Verstoß gegen § 110 oder § 111 errichtet, erweitert oder wesentlich verändert, so ist ein Anspruch auf Ersatz eines Bergschadens wegen der Beschädigung dieser Anlagen und der daraus entstandenen Schäden an Personen oder Sachen ausgeschlossen, soweit der Schaden auf die Nichtbeachtung der genannten Vorschriften zurückzuführen ist. ²Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zum Ersatz oder zur Tragung der Aufwendungen oder zur Vorschußleistung nach § 110 Abs. 3 und 4 oder nach § 111 Abs. 2 und 3 nicht oder nur teilweise nachgekommen ist. ³Bei Verstößen des Bauherrn oder Unternehmers, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt § 118 entsprechend.
- Bundesberggesetz
- Eingangsformel
- Erster Teil: Einleitende Bestimmungen
- Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
- Erstes Kapitel: Bergfreie Bodenschätze
- Erster Abschnitt: Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
- Zweiter Abschnitt: Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
- Dritter Abschnitt: Feldes- und Förderabgabe
- Vierter Abschnitt: Fundanzeige
- Zweites Kapitel: Grundeigene Bodenschätze
- Drittes Kapitel: Zulegung
- Dritter Teil: Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
- Erster Abschnitt: Aufsuchung
- Zweiter Abschnitt: Gewinnung
- Dritter Abschnitt: Verbote und Beschränkungen
- Zweites Kapitel: Anzeige, Betriebsplan
- Drittes Kapitel: Verantwortliche Personen
- Viertes Kapitel: Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
- Vierter Teil: Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
- Fünfter Teil: Bergaufsicht
- Sechster Teil: Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
- Siebenter Teil: Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
- Erstes Kapitel: Grundabtretung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung
- Vierter Abschnitt: Vorzeitige Besitzeinweisung
- Fünfter Abschnitt: Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren
- Zweites Kapitel: Baubeschränkungen
- Drittes Kapitel: Bergschaden
- Erster Abschnitt: Anpassung
- Zweiter Abschnitt: Haftung für Bergschäden
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Zweiter Unterabschnitt: Bergschadensausfallkasse
- Dritter Abschnitt: Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen
- Vierter Abschnitt: Beobachtung der Oberfläche
- Achter Teil: Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
- Neunter Teil: Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
- Zehnter Teil: Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Erstes Kapitel: Bundesprüfanstalt für den Bergbau
- Zweites Kapitel: Sachverständigenausschuß, Durchführung
- Elfter Teil: Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
- Zwölfter Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Erstes Kapitel: Alte Rechte und Verträge
- Zweites Kapitel: Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften
- Drittes Kapitel: Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften