freiRecht
Bundesberggesetz

Bundesberggesetz

  • Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
    • Erstes Kapitel: Bergfreie Bodenschätze
      • Erster Abschnitt: Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum

§ 10 Antrag

Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. ²Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.