Bundesberggesetz
- Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
- Erstes Kapitel: Bergfreie Bodenschätze
- Erster Abschnitt: Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
§ 10 Antrag
Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. ²Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.