freiRecht
Bewertungsgesetz

Bewertungsgesetz

  • Dritter Teil: Schlussbestimmungen
    • Siebenter Abschnitt: Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
      • C. Grundvermögen
        • V. Ermächtigungen

Anlage 33 Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände (zu )



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der Windenergieanlagepro Ar84,24