Bewertungsgesetz
- Dritter Teil: Schlussbestimmungen
- Siebenter Abschnitt: Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
§ 227 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.