Bewertungsgesetz
- Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
- Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
- B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§ 48 Zusammensetzung des Einheitswerts
Der Wirtschaftswert und der Wohnungswert bilden zusammen den Einheitswert des Betriebs.