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Verordnung (EU) 2013/167

Verordnung (EU) 2013/167

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

  • KAPITEL I: GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Art. 1 Gegenstand

(1) 

Mit dieser Verordnung werden die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten, die in Artikel 2 Absatz 1 genannt sind, festgelegt.

²Diese Verordnung gilt nicht für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen. ³Mitgliedstaaten, die solche Einzelgenehmigungen erteilen, akzeptieren jedoch jede Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die gemäß dieser Verordnung und nicht gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften erteilt wurde.

(2) Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die Marktüberwachung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten festgelegt, die gemäß dieser Verordnung genehmigt werden müssen. ²Ferner werden mit dieser Verordnung die Vorschriften für die Marktüberwachung von Teilen und Ausrüstungen für diese Fahrzeuge festgelegt.

(3) Diese Verordnung lässt die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit unberührt.