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Europawahlordnung

Europawahlordnung

  • Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen

Anlage 8 (zu )



Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
Wahlschein(Zu den Ziffern bis finden Sie
Hinweise in den Erläuterungen)
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum

Nur gültig für den Kreis/die kreisfreie StadtWahlschein-Nr.
Wählerverzeichnis-Nr.
Herr/Frauoder vorgesehener Wahlbezirk
□ oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO.
geboren am
wohnhaft inStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Kreis/der kreisfreien Stadt teilnehmen
1.gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises - Unionsbürger eines Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Kreises/der oben genannten kreisfreien Stadt
oder
2.durch Briefwahl.
Ort, DatumDie Gemeindebehörde
(Dienstsiegel)
(Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen)
▬►
Achtung !
Bitte nachfolgende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Dann den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
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Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe.
Unterschrift des Wählers/der Wählerin- oder -Unterschrift der Hilfsperson
Datum, Vor- und FamiliennameDatum, Vor- und Familienname
Weitere Angaben in Blockschrift!
Vor- und Familienname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
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Erläuterungen