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Europawahlordnung

Europawahlordnung

  • Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen

Anlage 21 (zu )





Erklärung

über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen


Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson für die Liste
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
der
erklären wir zur Wahl des Europäischen Parlaments amDatum

  gemäß § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des
Europawahlgesetzes den Ausschluss von der Verbindung dieser Liste mit folgenden Wahlvorschlägen des oben genannten Wahlvorschlagsberechtigten:
1.Bezeichnung der Liste für das Land

Land
2.

3.

usw.
Ort, Datum
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf der VertrauenspersonVor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf der stellvertretenden Vertrauensperson
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