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Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates

  • TITEL I: GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich

Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
a)
gemeinsame Vorschriften für die Betriebsinhabern direkt gewährten Zahlungen im Rahmen der in Anhang I aufgeführten Stützungsregelungen ("Direktzahlungen");
b)
spezifische Vorschriften für
i)
eine Basisprämie für Betriebsinhaber ("Basisprämienregelung") und eine vereinfachte Übergangsregelung ("Regelung für die einheitliche Flächenzahlung");
ii)
eine fakultative nationale Übergangsbeihilfe für Betriebsinhaber;
iii)
eine fakultative Umverteilungsprämie;
iv)
eine Zahlung an Betriebsinhaber, die dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden einhalten;
v)
eine fakultative Zahlung an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen;
vi)
eine Zahlung an Junglandwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen;
vii)
eine fakultative gekoppelte Stützungsregelung;
viii)
eine kulturspezifische Zahlung für Baumwolle;
ix)
eine fakultative vereinfachte Kleinerzeugerregelung;
x)
einen Rahmen, innerhalb dessen Bulgarien, Kroatien und Rumänien ergänzende Direktzahlungen tätigen können.