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Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates

  • TITEL IV: GEKOPPELTE STÜTZUNG
    • KAPITEL 2: Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Art. 60 Gewährung der Zahlung

(1) Den Betriebsinhabern wird die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle je Hektar beihilfefähige Fläche wie gemäß Artikel 58 festgesetzt gewährt.

(2) 

Im Falle von Betriebsinhabern, die Mitglieder eines anerkannten Branchenverbands sind, wird die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle je Hektar beihilfefähige Fläche innerhalb der Grundfläche gemäß Artikel 58 Absatz 1 um 2 EUR erhöht.