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Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates

  • TITEL VII: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    • KAPITEL 3: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 73 Übergangsbestimmungen

Für einen reibungslosen Übergang von den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 73/2009 auf die Vorschriften der vorliegenden Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 70 delegierte Rechtsakte über Maßnahmen zu erlassen, die zum Schutz erworbener Rechte und berechtigter Erwartungen von Betriebsinhabern erforderlich sind.