Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates
(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 637/2008 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.
Sie gilt jedoch bis zum 31. Dezember 2017 weiterhin für die Mitgliedstaaten, die die Möglichkeit gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der genannten Verordnung in Anspruch genommen haben.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für Beihilfeanträge, die sich auf vor dem 1. Januar 2015 beginnende Antragsjahre beziehen.
Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Verweise auf die aufgehobene Verordnung als Verweise auf die vorliegende Verordnung oder die Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XI der vorliegenden Verordnung zu lesen.
(3) Verweise in der vorliegenden Verordnung auf die Verordnungen (EG) Nr. 73/2009 und (EG) Nr. 1782/2003 gelten als Verweise auf die genannten Verordnungen in der vor ihrer Aufhebung geltenden Fassung.