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Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) 2013/1307

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates

  • TITEL II: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIREKTZAHLUNGEN
    • KAPITEL 2: Auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien anwendbare Bestimmungen

Art. 17 Schrittweise Einführung der Direktzahlungen in Kroatien

In Kroatien werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, bei dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der entsprechenden ab dem Jahr 2022 geltenden Höhe der Direktzahlungen ausgedrückt sind:

25 % im Jahr 2013,

30 % im Jahr 2014,

35 % im Jahr 2015,

40 % im Jahr 2016,

50 % im Jahr 2017,

60 % im Jahr 2018,

70 % im Jahr 2019,

80 % im Jahr 2020,

90 % im Jahr 2021,

100 % ab dem Jahr 2022.