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Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

  • TITEL V: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
    • KAPITEL III: Angaben und Zeichen der Qualitätsregelung und Rolle der Erzeuger

Art. 47 Gebühren

Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und insbesondere der Bestimmungen von Titel II Kapitel VI können die Mitgliedstaaten eine Gebühr erheben, um ihre Kosten für die Verwaltung der Qualitätsregelungen, einschließlich der Kosten für die Bearbeitung von Anträgen, Einsprüchen, Änderungs- und Löschungsanträgen gemäß der vorliegenden Verordnung zu decken.