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Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

  • TITEL II: GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND GESCHÜTZTE GEOGRAFISCHE ANGABEN

Art. 4 Ziel

Es wird eine Regelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben eingeführt, um Erzeuger von Erzeugnissen mit einer Verbindung zu einem geografischen Gebiet zu unterstützen, indem
a)
faire Einkünfte für die Qualität ihrer Erzeugnisse gewährleistet werden;
b)
ein einheitlicher Schutz der Namen im Gebiet der Union als Recht des geistigen Eigentums gewährleistet wird;
c)
die Verbraucher klare Informationen über die wertsteigernden Merkmale des Erzeugnisses erhalten.