KAPITEL I: Amtliche Kontrollen der geschützten Ursprungsbezeichnungen, der geschützten geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten
Art. 35 Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für die Qualitätsregelungen nach Titel II und Titel III.
KAPITEL I: Amtliche Kontrollen der geschützten Ursprungsbezeichnungen, der geschützten geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten