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Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) 2012/1151

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

  • TITEL V: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
    • KAPITEL I: Amtliche Kontrollen der geschützten Ursprungsbezeichnungen, der geschützten geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten

Art. 40 Kontrolltätigkeiten — Planung und Berichterstattung

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Tätigkeiten hinsichtlich der Kontrolle von Verpflichtungen im Rahmen dieses Kapitels ausdrücklich in einem gesonderten Abschnitt der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne im Einklang mit den Artikeln 41, 42 und 43 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 aufgeführt werden.

(2) Die jährlichen Berichte über die Kontrolle der gemäß der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen umfassen einen gesonderten Abschnitt mit den Informationen nach Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004.