§ 50 Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge
(1) Die Versicherungsunternehmen dürfen Versicherungsvermittlern für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen in einem Geschäftsjahr keine Abschlussprovisionen oder sonstigen Vergütungen gewähren, die insgesamt 3 Prozent der Bruttobeitragssumme des Neuzugangs übersteigen. ²Die Bruttobeitragssumme entspricht der über 25 Jahre hochgerechneten Erstprämie ohne den Zuschlag gemäß § 149. Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen an einen einzelnen Versicherungsvermittler gewährten Zahlungen und sonstigen geldwerten Vorteile dürfen 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des von ihm vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. ³Die im Einzelfall für den Abschluss gewährte Abschlussprovision und eine sonstige Vergütung dürfen zusammen 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des vermittelten Vertrags nicht übersteigen.
(2) Nimmt ein Versicherungsunternehmen über den Vermittlungserfolg hinausgehende Leistungen eines Versicherungsvermittlers in Zusammenhang mit Dienst-, Werk-, Miet- oder Pachtverträgen oder sonstigen Verträgen vergleichbarer Art in Anspruch, ist das Entgelt auf den Betrag zu begrenzen, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter unter Berücksichtigung der Belange der Versicherten mit einem nicht verbundenen Unternehmen vereinbaren würde. ²Verträge nach Satz 1 bedürfen der Schriftform. ³Erbringt das Versicherungsunternehmen auf Grund eines solchen Vertrags einen Vorschuss, gilt dieser als sonstige Vergütung im Sinne des Absatzes 1. Eine Vergütung von Leistungen oder ein sonstiger geldwerter Vorteil darf darüber hinaus nur dann gewährt werden, wenn die vereinbarten Leistungen bei dem Versicherungsunternehmen zu einer entsprechenden Ersparnis der Aufwendungen geführt haben.
(3) Eine den Vorgaben des - Versicherungsaufsichtsgesetz
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Kapitel 1: Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 1: Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 2: Bedeutende Beteiligungen
- Abschnitt 3: Geschäftsorganisation
- Abschnitt 4: Allgemeine Berichtspflichten
- Unterabschnitt 1: Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2: Bericht über Solvabilität und Finanzlage
- Unterabschnitt 3: Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen
- Abschnitt 5: Versicherungsvertrieb
- Abschnitt 6: Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
- Abschnitt 7: Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
- Unterabschnitt 1: Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen
- Unterabschnitt 2: Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Unterabschnitt 3: Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- Kapitel 2: Finanzielle Ausstattung
- Abschnitt 1: Solvabilitätsübersicht
- Abschnitt 2: Solvabilitätsanforderungen
- Unterabschnitt 1: Bestimmung der Eigenmittel
- Unterabschnitt 2: Solvabilitätskapitalanforderung
- Unterabschnitt 3: Interne Modelle
- Unterabschnitt 4: Mindestkapitalanforderung
- Abschnitt 3: Anlagen; Sicherungsvermögen
- Abschnitt 4: Versicherungsunternehmen in besonderen Situationen
- Kapitel 3: Besondere Vorschriften für einzelne Zweige
- Abschnitt 1: Lebensversicherung
- Abschnitt 2: Krankenversicherung
- Abschnitt 3: Sonstige Nichtlebensversicherung
- Abschnitt 4: Rückversicherung
- Kapitel 4: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Kapitel 5: Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen
- Abschnitt 1: Kleine Versicherungsunternehmen
- Abschnitt 2: Sterbekassen
- Teil 3: Sicherungsfonds
- Teil 4: Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
- Kapitel 1: Pensionskassen
- Kapitel 2: Pensionsfonds
- Kapitel 3: Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und grenzüberschreitende Übertragung von Beständen
- Teil 4a: Reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
- Teil 5: Gruppen
- Kapitel 1: Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe
- Kapitel 2: Finanzlage
- Abschnitt 1: Solvabilität der Gruppe
- Abschnitt 2: Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen
- Abschnitt 3: Geschäftsorganisation, Berichtspflichten
- Kapitel 3: Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht
- Kapitel 4: Drittstaaten
- Kapitel 5: Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- Teil 6: Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
- Kapitel 1: Aufgaben und allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Sichernde Maßnahmen
- Kapitel 3: Veröffentlichungen
- Kapitel 4: Zuständigkeit
- Abschnitt 1: Bundesaufsicht
- Abschnitt 2: Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum
- Teil 7: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Teil 8: Übergangs- und Schlussbestimmungen