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Richtlinie (EU) 2014/24

Richtlinie (EU) 2014/24

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

  • TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
    • KAPITEL I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
      • Abschnitt 3: Ausnahmen

Art. 7 Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Diese Richtlinie gilt weder für öffentliche Aufträge und Wettbewerbe, die gemäß der Richtlinie 2014/25/EU von öffentlichen Auftraggebern, die eine oder mehrere Tätigkeiten gemäß den Artikeln 8 bis 14 der genannten Richtlinie ausüben, vergeben oder durchgeführt werden und der Durchführung dieser Tätigkeiten dienen, noch für öffentliche Aufträge, die gemäß den Artikeln 18, 23 und 34 der genannten Richtlinie nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, noch — wenn sie von einem öffentlichen Auftraggeber vergeben werden, der Postdienste im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Richtlinie erbringt — für Aufträge, die der Durchführung der folgenden Tätigkeiten dienen:

a)
Mehrwertdienste, die mit elektronischen Mitteln verknüpft sind und gänzlich mit diesen Mitteln erbracht werden (einschließlich der abgesicherten Übermittlung von verschlüsselten Dokumenten mit elektronischen Mitteln, Adressenverwaltungsdiensten und der Übermittlung von registrierten E-Mail-Sendungen);
b)
Finanzdienstleistungen gemäß den CPV-Codes 6610 00 00-1 bis 66720000-3 und gemäß Artikel 21 Buchstabe d der Richtlinie 2014/25/EU, insbesondere Postanweisungen und -überweisungen;
c)
philatelistische Dienstleistungen oder
d)
logistische Dienstleistungen (Dienstleistungen, bei denen die materielle Auslieferung und/oder Lagerung mit anderen nicht postalischen Aufgaben kombiniert wird).