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Richtlinie (EG) 1999/105

Richtlinie (EG) 1999/105

Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut

Art. 29 Die Richtlinien 66/404/EWG und 71/161/EWG werden mit Wirkung vom 1. Januar 2003 aufgehoben.

Die Richtlinie 66/404/EWG findet keine Anwendung auf die Republik Finnland und das Königreich Schweden; die Richtlinie 71/161/EWG findet keine Anwendung auf die Republik Finnland.

Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf diese Richtlinie und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.