Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut
Die Richtlinie 66/404/EWG findet keine Anwendung auf die Republik Finnland und das Königreich Schweden; die Richtlinie 71/161/EWG findet keine Anwendung auf die Republik Finnland.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf diese Richtlinie und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.