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Richtlinie (EG) 1999/105

Richtlinie (EG) 1999/105

Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut

Art. 15 Saatgut darf nur in verschlossenen Verpackungen in den Verkehr gebracht werden. Der Verschluß muß so beschaffen sein, daß er beim Öffnen der Verpackun