Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates
(1) Um eine ordnungsgemäße und wirksame Anwendung der Bestimmungen über die Bedingungen für die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge einschließlich Zinsen zu gewährleisten, wird die Kommission ermächtigt, gemäß Artikel 115 delegierte Rechtsakte über die spezifischen Pflichten, die von den Mitgliedstaaten zu erfüllen sind, zu erlassen.
(2)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Folgendem:
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 116 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.