Finanzgerichtsordnung
- Zweiter Teil: Verfahren
- Abschnitt III: Verfahren im ersten Rechtszug
§ 75
Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.