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Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

ANHANG VII

ANHANG VII

1.
Anbau:
a)
Ackerbau im Allgemeinen, einschließlich Weinbau;
b)
Obstbau (einschließlich Olivenanbau) und Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzengartenbau, auch unter Glas;
c)
Anbau von Pilzen und Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut;
d)
Betrieb von Baumschulen.
2.
Tierzucht und Tierhaltung in Verbindung mit der Bodenbewirtschaftung:
a)
Viehzucht und -haltung;
b)
Geflügelzucht und -haltung;
c)
Kaninchenzucht und -haltung;
d)
Imkerei;
e)
Seidenraupenzucht;
f)
Schneckenzucht.
3.
Forstwirtschaft.
4.
Fischwirtschaft:
a)
Süßwasserfischerei;
b)
Fischzucht;
c)
Muschelzucht, Austernzucht und Zucht anderer Weich- und Krebstiere;
d)
Froschzucht.