freiRecht
Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • TITEL V: ORT DES STEUERBAREN UMSATZES
    • KAPITEL 1: Ort der Lieferung von Gegenständen
      • Abschnitt 2: Lieferung von Gegenständen mit Beförderung

Art. 35

Die Artikel 33 und 34 gelten nicht für die Lieferung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten im Sinne des Artikels 311 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 sowie für die Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen im Sinne des Artikels 327 Absatz 3, die der Mehrwertsteuer gemäß den Sonderregelungen für diese Bereiche unterliegen.