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Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

ANHANG I

ANHANG I

1.
Telekommunikationswesen;
2.
Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie;
3.
Güterbeförderung;
4.
Hafen- und Flughafendienstleistungen;
5.
Personenbeförderung;
6.
Lieferung von neuen Gegenständen zum Zwecke ihres Verkaufs;
7.
Umsätze der landwirtschaftlichen Interventionsstellen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anwendung der Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für diese Erzeugnisse bewirkt werden;
8.
Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter;
9.
Lagerhaltung;
10.
Tätigkeiten gewerblicher Werbebüros;
11.
Tätigkeiten der Reisebüros;
12.
Umsätze von betriebseigenen Kantinen, Verkaufsstellen und Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen;
13.
Tätigkeiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten sofern sie nicht nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe q steuerbefreit sind.