Systemrichtlinie
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
- TITEL XII: SONDERREGELUNGEN
- KAPITEL 4: Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- Abschnitt 2: Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer
- Unterabschnitt 1: Differenzbesteuerung
Art. 321
Werden der Differenzbesteuerung unterliegende Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten unter den Voraussetzungen der Artikel 146, 147, 148 und 151 geliefert, sind sie von der Steuer befreit.