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Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • TITEL X: VORSTEUERABZUG
    • KAPITEL 1: Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug

Art. 167

Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht.