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Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • TITEL XI: PFLICHTEN DER STEUERPFLICHTIGEN UND BESTIMMTER NICHTSTEUERPFLICHTIGER PERSONEN
    • KAPITEL 3: Erteilung von Rechnungen
      • Abschnitt 5: Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen

Art. 232

Der Rechnungsempfänger muss der Verwendung der elektronischen Rechnung zustimmen.