Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Die Pauschalausgleich-Prozentsätze werden anhand der allein für die Pauschallandwirte geltenden makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt.
²Die Prozentsätze können auf einen halben Punkt ab- oder aufgerundet werden. ³Die Mitgliedstaaten können diese Prozentsätze auch bis auf Null herabsetzen.