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Systemrichtlinie

Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • TITEL IX: STEUERBEFREIUNGEN
    • KAPITEL 10: Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr
      • Abschnitt 3: Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 1 und 2

Art. 166

Falls erforderlich unterbreitet die Kommission dem Rat so rasch wie möglich Vorschläge über gemeinsame Modalitäten für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die in den Abschnitten 1 und 2 genannten Umsätze.