Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung
E | = | eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee |
E | = | Gesamtemissionen bei der Verwendung des flüssigen Brennstoffs, |
eec | = | Emissionen bei der Gewinnung der Rohstoffe, insbesondere bei Anbau und Ernte der Biomasse, aus der die flüssige Biomasse hergestellt wird, |
el | = | auf das Jahr umgerechnete Emissionen auf Grund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen, |
ep | = | Emissionen bei der Verarbeitung, |
etd | = | Emissionen bei der Lieferung, |
eu | = | Emissionen bei der Nutzung des flüssigen Brennstoffs, |
esca | = | Emissionseinsparungen durch Anreicherung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken, |
eccs | = | Emissionseinsparungen durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid, |
eccr | = | Emissionseinsparungen durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid, |
eee | = | Emissionseinsparungen durch überschüssigen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung. |
EINSPARUNG | = (EF – EB)/EF |
EB | = | Gesamtemissionen bei der Verwendung der flüssigen Biomasse, |
EF | = | Gesamtemissionen des Vergleichswerts für Fossilbrennstoffe. |
CO2: | 1 |
N2O: | 296 |
CH4: | 23 |
el | = | (CSR – CSA) x 3 664 x 1/20 x 1/P – eB. |
el | = | auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse an Kohlendioxid-Äquivalent je Energieeinheit der flüssigen Biomasse), |
CSR | = | der mit der Bezugsfläche verbundene Kohlenstoffbestand je Flächeneinheit (gemessen als Masse an Kohlenstoff je Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Landnutzung der Bezugsflächen ist die Landnutzung zum Referenzzeitpunkt oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffes, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, |
CSA | = | der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand je Flächeneinheit (gemessen als Masse an Kohlenstoff je Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr anreichert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand je Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist, |
P | = | die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie der flüssigen Biomasse je Flächeneinheit je Jahr) und |
eB | = | Bonus von 29 g CO2eq/MJ flüssiger Biomasse, wenn die Biomasse nach Maßgabe der Nummer 8 auf wiederhergestellten degradierten Flächen angebaut wird. |