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BioSt-NachV

BioSt-NachV

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

  • Teil 3: Nachweis
    • Abschnitt 4: Zertifizierungssysteme

§ 32 Anerkannte Zertifizierungssysteme

Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungssysteme nach § 40 und
3.
Zertifizierungssysteme nach § 41.