§ 32 Anerkannte Zertifizierungssysteme
Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
- Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind,
- 2.
- Zertifizierungssysteme nach § 40 und
- 3.
- Zertifizierungssysteme nach § 41.