freiRecht
BioSt-NachV

BioSt-NachV

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

  • Teil 3: Nachweis
    • Abschnitt 3: Zertifikate für Schnittstellen

§ 25 Anerkannte Zertifikate

Anerkannte Zertifikate im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 26 ausgestellt worden sind,
2.
Zertifikate nach § 30 und
3.
Zertifikate nach § 31.