§ 42 Anerkannte Zertifizierungsstellen
Anerkannte Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
- Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind,
- 2.
- Zertifizierungsstellen nach § 56 und
- 3.
- Zertifizierungsstellen nach § 57.