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BioSt-NachV

BioSt-NachV

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

  • Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anlage 3 (zu ) Vorläufige geschätzte Emissionen infolge von indirekten Landnutzungsänderungen durch flüssige Biobrennstoffe (in g CO /MJ)


RohstoffgruppeMittelwertAus der Sensitivitäts-
analyse abgeleitete
Bandbreite zwischen
den Perzentilen
Getreide und
sonstige Kultur-
pflanzen mit
hohem Stärke-
gehalt
128 bis 16
Zuckerpflanzen134 bis 17
Ölpflanzen5533 bis 66