Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
§ 57 Verteilung nach Werten
Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Werte aus, so wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. ²Jedem Eigentümer soll ein Grundstück mindestens mit dem Verkehrswert zugeteilt werden, den sein früheres Grundstück auch unter Berücksichtigung der Pflicht zur Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses hatte. ³Für die zuzuteilenden Grundstücke ist der Verkehrswert, bezogen auf den Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, zu ermitteln. ⁴Dabei sind Wertänderungen, die durch die Umlegung bewirkt werden, zu berücksichtigen; sollen Grundstücke in Bezug auf Flächen nach § 55 Absatz 2 erschließungsbeitragspflichtig zugeteilt werden, bleiben Wertänderungen insoweit unberücksichtigt. ⁵Unterschiede zwischen den so ermittelten Verkehrswerten sind in Geld auszugleichen.
- Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Erster Teil: Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- Dritter Abschnitt: Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- Zweiter Teil: Sicherung der Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- Zweiter Abschnitt: Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- Dritter Abschnitt: Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit von Vorhaben
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
- Zweiter Abschnitt: Vereinfachte Umlegung
- Fünfter Teil: Enteignung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit der Enteignung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Enteignungsverfahren
- Sechster Teil: Erschließung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag
- Siebter Teil: Maßnahmen für den Naturschutz
- Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht
- Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung und Durchführung
- Dritter Abschnitt: Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- Vierter Abschnitt: Sanierungsträger und andere Beauftragte
- Fünfter Abschnitt: Abschluss der Sanierung
- Sechster Abschnitt: Städtebauförderung
- Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Dritter Teil: Stadtumbau
- Vierter Teil: Soziale Stadt
- Fünfter Teil: Private Initiativen
- Sechster Teil: Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Erster Abschnitt: Erhaltungssatzung
- Zweiter Abschnitt: Städtebauliche Gebote
- Siebter Teil: Sozialplan und Härteausgleich
- Achter Teil: Miet- und Pachtverhältnisse
- Neunter Teil: Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
- Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften
- Erster Teil: Wertermittlung
- Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Zuständigkeiten
- Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Vierter Abschnitt: Planerhaltung
- Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- Viertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Erster Teil: Überleitungsvorschriften
- Zweiter Teil: Schlussvorschriften