Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Erster Teil: Bauleitplanung
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
§ 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan
Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben. ²Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen. ³Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. ⁴Kann ein Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. ⁵Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen. ⁶Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Absatz 3 auf die durch die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden; § 38 Satz 3 bleibt unberührt.
- Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Erster Teil: Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- Dritter Abschnitt: Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- Zweiter Teil: Sicherung der Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- Zweiter Abschnitt: Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- Dritter Abschnitt: Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit von Vorhaben
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
- Zweiter Abschnitt: Vereinfachte Umlegung
- Fünfter Teil: Enteignung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit der Enteignung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Enteignungsverfahren
- Sechster Teil: Erschließung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag
- Siebter Teil: Maßnahmen für den Naturschutz
- Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht
- Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung und Durchführung
- Dritter Abschnitt: Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- Vierter Abschnitt: Sanierungsträger und andere Beauftragte
- Fünfter Abschnitt: Abschluss der Sanierung
- Sechster Abschnitt: Städtebauförderung
- Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Dritter Teil: Stadtumbau
- Vierter Teil: Soziale Stadt
- Fünfter Teil: Private Initiativen
- Sechster Teil: Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Erster Abschnitt: Erhaltungssatzung
- Zweiter Abschnitt: Städtebauliche Gebote
- Siebter Teil: Sozialplan und Härteausgleich
- Achter Teil: Miet- und Pachtverhältnisse
- Neunter Teil: Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
- Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften
- Erster Teil: Wertermittlung
- Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Zuständigkeiten
- Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Vierter Abschnitt: Planerhaltung
- Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- Viertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Erster Teil: Überleitungsvorschriften
- Zweiter Teil: Schlussvorschriften