Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
§ 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren
Für die Hinterlegung von Geldleistungen und für das Verteilungsverfahren gelten die Vorschriften der §§ 118 und 119 entsprechend.