Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Erster Teil: Bauleitplanung
- Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. ²Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
- Baugesetzbuch
- Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
- Erster Teil: Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- Dritter Abschnitt: Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- Vierter Abschnitt: Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- Zweiter Teil: Sicherung der Bauleitplanung
- Erster Abschnitt: Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- Zweiter Abschnitt: Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- Dritter Abschnitt: Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit von Vorhaben
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Vierter Teil: Bodenordnung
- Erster Abschnitt: Umlegung
- Zweiter Abschnitt: Vereinfachte Umlegung
- Fünfter Teil: Enteignung
- Erster Abschnitt: Zulässigkeit der Enteignung
- Zweiter Abschnitt: Entschädigung
- Dritter Abschnitt: Enteignungsverfahren
- Sechster Teil: Erschließung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag
- Siebter Teil: Maßnahmen für den Naturschutz
- Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht
- Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung und Durchführung
- Dritter Abschnitt: Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- Vierter Abschnitt: Sanierungsträger und andere Beauftragte
- Fünfter Abschnitt: Abschluss der Sanierung
- Sechster Abschnitt: Städtebauförderung
- Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Dritter Teil: Stadtumbau
- Vierter Teil: Soziale Stadt
- Fünfter Teil: Private Initiativen
- Sechster Teil: Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Erster Abschnitt: Erhaltungssatzung
- Zweiter Abschnitt: Städtebauliche Gebote
- Siebter Teil: Sozialplan und Härteausgleich
- Achter Teil: Miet- und Pachtverhältnisse
- Neunter Teil: Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
- Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften
- Erster Teil: Wertermittlung
- Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Zuständigkeiten
- Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Vierter Abschnitt: Planerhaltung
- Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- Viertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Erster Teil: Überleitungsvorschriften
- Zweiter Teil: Schlussvorschriften