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Strahlenschutzgesetz
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Strahlenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Teil 2: Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 4: Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 75 Überprüfung der Zuverlässigkeit
Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder Freisetzung sonstiger radioaktiver Stoffe führen können, sind
§ 12b des Atomgesetzes
und die
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
anzuwenden.
Strahlenschutzgesetz
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 2
Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
§ 3
Begriff der radioaktiven Stoffe
§ 4
Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
§ 5
Sonstige Begriffsbestimmungen
Teil 2: Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1: Strahlenschutzgrundsätze
§ 6
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
§ 7
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
§ 8
Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
§ 9
Dosisbegrenzung
Kapitel 2: Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1: Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 10
Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 11
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Abschnitt 2: Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 12
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
§ 13
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
§ 14
Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 15
Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
§ 16
Erforderliche Unterlagen
§ 17
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18
Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 19
Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 20
Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
§ 21
Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
§ 22
Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 23
Verhältnis zum Medizinproduktegesetz
§ 24
Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3: Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
§ 25
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 26
Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4: Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
§ 27
Genehmigungsbedürftige Beförderung
§ 28
Genehmigungsfreie Beförderung
§ 29
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
§ 30
Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5: Medizinische Forschung
§ 31
Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 32
Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 33
Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
§ 34
Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 35
Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 36
Ethikkommission
§ 37
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6: Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1: Rechtfertigung
§ 38
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2: Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§ 39
Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§ 40
Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 41
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
§ 42
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 43
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüber- schreitenden Verbringung von Konsumgütern
§ 44
Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3: Bauartzulassung
§ 45
Bauartzugelassene Vorrichtungen
§ 46
Verfahren der Bauartzulassung
§ 47
Zulassungsschein
§ 48
Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
§ 49
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7: Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§ 50
Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§ 51
Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
§ 52
Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
§ 53
Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
§ 54
Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8: Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1: Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 55
Abschätzung der Exposition
§ 56
Anzeige
§ 57
Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§ 58
Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§ 59
Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2: Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 60
Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
§ 61
Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 62
Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 63
In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 64
Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
§ 65
Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
§ 66
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Abschnitt 9: Ausnahme
§ 67
Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Kapitel 3: Freigabe
§ 68
Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
Kapitel 4: Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 69
Strahlenschutzverantwortlicher
§ 70
Strahlenschutzbeauftragter
§ 71
Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
§ 72
Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§ 73
Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
§ 74
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
§ 75
Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5: Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
§ 76
Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
§ 77
Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 79
Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§ 80
Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§ 81
Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 82
Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
§ 83
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 84
Früherkennung; Verordnungsermächtigung
§ 85
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
§ 86
Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 87
Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
§ 88
Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
§ 89
Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6: Melde- und Informationspflichten
§ 90
Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 91
Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3: Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1: Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1: Notfallschutzgrundsätze
§ 92
Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2: Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§ 93
Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 94
Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 95
Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
§ 96
Eilverordnungen
Abschnitt 3: Notfallvorsorge
§ 97
Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§ 98
Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§ 99
Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100
Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101
Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102
Notfallübungen
§ 103
Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104
Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105
Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4: Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106
Radiologisches Lagezentrum des Bundes
§ 107
Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
§ 108
Radiologisches Lagebild
§ 109
Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
§ 110
Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
§ 111
Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
§ 112
Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2: Schutz der Einsatzkräfte
§ 113
Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
§ 114
Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
§ 115
Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
§ 116
Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
§ 117
Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4: Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1: Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118
Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 119
Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
§ 120
Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2: Schutz vor Radon
Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften
§ 121
Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
§ 122
Radonmaßnahmenplan
§ 123
Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2: Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124
Referenzwert; Verordnungsermächtigung
§ 125
Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3: Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126
Referenzwert
§ 127
Messung der Radonkonzentration
§ 128
Reduzierung der Radonkonzentration
§ 129
Anmeldung
§ 130
Abschätzung der Exposition
§ 131
Beruflicher Strahlenschutz
§ 132
Verordnungsermächtigung
Kapitel 3: Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133
Referenzwert
§ 134
Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135
Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4: Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1: Radioaktive Altlasten
§ 136
Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
§ 137
Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
§ 138
Verdacht auf radioaktive Altlasten
§ 139
Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 140
Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
§ 141
Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
§ 142
Information der Öffentlichkeit; Erfassung
§ 143
Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
§ 144
Behördliche Sanierungsplanung
§ 145
Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
§ 146
Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 147
Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
§ 148
Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
§ 149
Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2: Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
§ 151
Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 152
Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5: Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153
Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 154
Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
§ 155
Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
§ 156
Maßnahmen
§ 157
Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 158
Information
§ 159
Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
§ 160
Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5: Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1: Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161
Aufgaben des Bundes
§ 162
Aufgaben der Länder
§ 163
Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
§ 164
Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
§ 165
Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2: Weitere Vorschriften
§ 166
Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
§ 167
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
§ 168
Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
§ 169
Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
§ 170
Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
§ 171
Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
§ 172
Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 173
Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
§ 174
Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
§ 175
Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
§ 176
Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
§ 177
Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Teil 6: Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
§ 178
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
§ 179
Anwendung des Atomgesetzes
§ 180
Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
§ 181
Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 182
Schriftform, elektronische Kommunikation
§ 183
Kosten; Verordnungsermächtigung
Teil 7: Verwaltungsbehörden
§ 184
Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 185
Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
§ 186
Zuständigkeit des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
§ 187
Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 188
Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 189
Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 190
Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
§ 191
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 192
Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
§ 193
Informationsübermittlung
Teil 8: Schlussbestimmungen
Kapitel 1: Bußgeldvorschriften
§ 194
Bußgeldvorschriften
§ 195
Einziehung
Kapitel 2: Übergangsvorschriften
§ 196
Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
§ 197
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
§ 198
Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
§ 199
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
§ 200
Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
§ 201
Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
§ 202
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
§ 203
Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
§ 204
Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
§ 205
Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 206
Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
§ 207
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
§ 208
Bauartzulassung (§ 45)
§ 209
Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
§ 210
Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
§ 211
Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
§ 212
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
§ 213
Zulassung der Früherkennung (§ 84)
§ 214
Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
§ 215
Radioaktive Altlasten
§ 216
Bestimmung von Messstellen (§ 169)
§ 217
Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
§ 218
Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 32) Rückstände nach § 5 Absatz 32
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 16, § 25 Absatz 2, § 40 Absatz 4, § 46 Absatz 1) Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 55 Absatz 1) Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
Anlage 4
Anlage 4 (zu § 97 Absatz 5) Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 98) Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
Anlage 6
Anlage 6 (zu § 99) Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
Anlage 7
Anlage 7 (zu § 112) Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Anlage 8
Anlage 8 (zu § 127 Absatz 1 Nummer 2) Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 9
Anlage 9 (zu § 134 Absatz 1) Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen