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Wahlordnung für die Sozialversicherung

Wahlordnung für die Sozialversicherung

  • Sechster Teil: Schlußvorschriften

Anlage 12 Stimmzettelumschlag (zu )


(Vorderseite)
Stimmzettelumschlag
1.Falls Wahlausweis und Stimmzettel verbunden, bitte trennen.
2.Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen.
3.Stimmzettel in diesen Umschlag legen - Umschlag zukleben.
4.Diesen Umschlag und den Wahlausweis in den roten Wahlbriefumschlag legen.
5.Wahlbriefumschlag zukleben und unfrankiert möglichst sofort absenden.
6.Der Wahlbrief muß spätestens am .................... +)
bei dem Versicherungsträger eingegangen sein.
(Rückseite)
Nur den Stimmzettel einlegen !
(Den Wahlausweis vorher vom Stimmzettel abtrennen und neben diesen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen!) ++)
+)
Einzusetzen ist das Datum des Wahltags.
++)
Wenn Wahlausweis und Stimmzettel nicht verbunden sind, ist statt dessen folgender Text einzusetzen: "(Den Wahlausweis neben diesen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen!)"