Wahlordnung für die Sozialversicherung
- Zweiter Teil: Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie der Mitglieder der Verwaltungsräte in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Erster Abschnitt: Vorbereitung der Wahl
- Erster Unterabschnitt: Wahltag, Wahlankündigung, Wahlausschreibung, Vorschlagslisten und Wahlbekanntmachung
§ 12 Verfahren zur Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
Den Antrag auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung nach § 48c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sollen nur Arbeitnehmervereinigungen stellen, deren Vorschlagsberechtigung bei allen Versicherungsträgern offenkundig ist. ²Der Antragsteller hat dem Bundeswahlbeauftragten mindestens fünf Versicherungsträger zu benennen, bei denen er oder an seiner Stelle der Verband, dem er angehört, Vorschlagslisten einreichen möchte. ³Dem Antrag ist die Satzung der Vereinigung beizufügen; ferner ist die Zahl der Mitglieder anzugeben. ⁴Der Bundeswahlbeauftragte ist berechtigt, von dem Antragsteller Angaben entsprechend § 11 Abs. 1 zu verlangen.
- Wahlordnung für die Sozialversicherung
- Eingangsformel
- Erster Teil: Wahlorgane
- Zweiter Teil: Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie der Mitglieder der Verwaltungsräte in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Erster Abschnitt: Vorbereitung der Wahl
- Erster Unterabschnitt: Wahltag, Wahlankündigung, Wahlausschreibung, Vorschlagslisten und Wahlbekanntmachung
- Zweiter Unterabschnitt: Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt: Wahlhandlung
- Dritter Abschnitt: Ermittlung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Dritter Teil: Wahl der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane
- Erster Abschnitt: Wahl der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen
- Zweiter Abschnitt: Wahl der Vorsitzenden der Verwaltungsräte
- Dritter Abschnitt: Wahl des Vorstandes in der Renten- und Unfallversicherung
- Vierter Abschnitt: Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses
- Vierter Teil: Wahl von Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
- Fünfter Teil: Kosten
- Sechster Teil: Schlußvorschriften