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Grundbuchverfügung

Grundbuchverfügung

Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung

  • Abschnitt III: Die Eintragungen

§ 22

Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster. ²Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil dieser Verfügung.