freiRecht
KSVG

KSVG

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

  • Erster Teil: Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
    • Erstes Kapitel: Kreis der versicherten Personen
      • Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Versicherungspflicht
        • Erster Unterabschnitt: Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes

§ 5

(1) In der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach diesem Gesetz versicherungsfrei, wer

1.
nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist,
2.
nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch eine selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufnimmt,
3.
nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte versichert ist,
4.
nach anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von § 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist,
5.
eine nicht unter § 2 fallende selbständige Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt, es sei denn, diese ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,
6.
Wehr- oder Zivildienstleistender ist; § 193 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt,
7.
im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der Strafprozeßordnung untergebracht ist und unmittelbar vor der Unterbringung nicht nach diesem Gesetz versichert war oder
8.
während der Dauer seines Studiums als ordentlicher Studierender einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eine selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübt.

(2) In der sozialen Pflegeversicherung ist nach diesem Gesetz versicherungsfrei, wer

1.
nach Absatz 1 versicherungsfrei oder
2.
nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden
ist.

  • KSVG
  • Erster Teil: Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
    • Erstes Kapitel: Kreis der versicherten Personen
      • Erster Abschnitt: Umfang der Versicherungspflicht
      • Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Versicherungspflicht
        • Erster Unterabschnitt: Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
        • Zweiter Unterabschnitt: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag
      • Dritter Abschnitt: Beginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes
      • Vierter Abschnitt: Kündigungsrecht
    • Zweites Kapitel: Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse
    • Drittes Kapitel: Auskunfts- und Meldepflichten
    • Viertes Kapitel: Aufbringung der Mittel
    • Fünftes Kapitel: Überwachung
    • Sechstes Kapitel: Bußgeldvorschriften
    • Siebtes Kapitel: Anwendung des Sozialgesetzbuches
  • Zweiter Teil: Durchführung der Künstlersozialversicherung
  • Dritter Teil:
    • Vierter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften