Erster Teil: Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Zweites Kapitel: Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse
§ 10b
Der Bescheid über die Festsetzung des endgültigen Beitragszuschusses soll mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten des Zuschussberechtigten zurückgenommen werden, wenn die Meldung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 in wesentlicher Beziehung unrichtige Angaben enthält.
KSVG
Erster Teil: Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten